Allgemeine Geschäftsbedingungen und Partnerbedingungen

House of Design und Dein Merch Shop
Stand: 27. September 2026

Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung und Begriffe

(1) House of Design Timo Krüger, Hauptstraße 19, 29574 Ebstorf, Deutschland, nachfolgend „House of Design“ oder „wir“, betreibt einen Online-Shop für Waren sowie die Merch-Plattform „Dein Merch Shop“ und bietet damit verbundene Einrichtungs- und Gestaltungsleistungen an.

(2) Diese AGB gelten für Verträge über unsere Angebote unter https://house-of-design.shop und https://dein-merch-shop.de sowie über angebundene Partnerdomains, soweit House of Design dort als Vertragspartner ausgewiesen ist und diese AGB in den Vertrag einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) „Kunde“ bezeichnet den jeweiligen Besteller von Waren oder Leistungen. „Partner“ bezeichnet den Vertragspartner, für dessen Team, Verein, Unternehmen oder Marke wir einen Merch-Shop einrichten oder betreiben. Für diese Zusammenarbeit gilt zusätzlich Teil B. Für den Kauf von Merch-Waren durch Endkunden gilt Teil B nicht.

2. Vertragsschluss und Vertragsinformationen

(1) Die Darstellung unserer Waren, Einrichtungspakete und Zusatzleistungen im Internet ist unverbindlich und stellt kein bindendes Vertragsangebot dar.

(2) Der Kunde wählt die gewünschten Waren oder Leistungen aus und legt sie in den Warenkorb. Dort kann er seine Auswahl und die Preise prüfen. Im weiteren Bestellablauf werden die erforderlichen Adress- und Kontaktdaten erfasst oder aus einem unterstützten Zahlungsdienst übernommen. Der Kunde kann die Angaben vor Abgabe der Bestellung überprüfen und berichtigen. Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden nur bei ausdrücklicher Auswahl oder gesonderter Beauftragung berechnet.

(3) Durch Betätigung der abschließenden, die Zahlungspflicht eindeutig kennzeichnenden Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir dieses Angebot innerhalb von drei Werktagen durch eine ausdrückliche Bestellbestätigung per E-Mail annehmen. Eine ausschließlich als Eingangsbestätigung bezeichnete Nachricht stellt keine Annahme dar.

(4) Vertragspartner ist House of Design Timo Krüger mit der unter Ziffer 1 genannten Anschrift. Bei einem individuell erstellten Angebot richtet sich der Vertragsschluss nach den dort angegebenen Annahmebedingungen.

(5) Der Kunde kann die Bestellübersicht vor Abgabe seiner Bestellung ausdrucken oder elektronisch sichern. Die Bestelldaten und die einbezogenen Vertragsbedingungen einschließlich der einschlägigen Widerrufsinformationen werden ihm per E-Mail übermittelt.

(6) Der Kunde stellt sicher, dass seine E-Mail-Adresse zutreffend ist und unsere Nachrichten empfangen werden können. Eingabefehler lassen sich vor Abgabe der Bestellung über die vorgesehenen Bearbeitungsfunktionen korrigieren.

3. Vertragsgegenstand und Beschaffenheit

(1) Gegenstand unserer Verträge können der Verkauf von Waren, die Herstellung und Veredelung von Produkten sowie die Einrichtung, Gestaltung und Bereitstellung eines Partner-Shops und ausdrücklich beauftragte Zusatzleistungen sein.

(2) Die wesentlichen Eigenschaften, der Leistungsumfang und die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Produkt- oder Paketbeschreibung und gegebenenfalls einem gesonderten Angebot. Bei einer Abweichung von den objektiven Anforderungen an Waren gelten die gesetzlichen Informations- und Vereinbarungserfordernisse; eine allgemeine Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine erforderliche gesonderte Vereinbarung.

(3) Bei Partner-Shops verkauft House of Design die bestellten Merch-Produkte an die Endkunden und übernimmt die Bestellabwicklung, Produktion beziehungsweise Beschaffung, Veredelung und den Versand. Der Partner wird durch die Bereitstellung seiner Marke und seines Shops nicht selbst zum Verkäufer dieser Waren.

4. Preise, Zahlung, Versand und Liefergebiet

(1) Die gegenüber Endkunden ausgewiesenen Waren- und Leistungspreise sind Gesamtpreise einschließlich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer. Etwaige Versandkosten und ausdrücklich gewählte Zusatzleistungen werden vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen. Netto-Basispreise und Nettovergütungen im Partnerbereich sind als solche gekennzeichnet und richten sich nach Teil B.

(2) Der Preis ist vor Lieferung beziehungsweise vor dem vereinbarten Beginn der Einrichtungsleistung zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsvereinbarung besteht. Die verfügbaren Zahlungsarten und gegebenenfalls abweichende Fälligkeiten werden im Bestellablauf angegeben.

(3) Die Lieferung von Waren erfolgt ausschließlich nach Deutschland und Österreich, soweit das jeweilige Lieferland für die konkrete Bestellung im Checkout angeboten wird. Lieferkosten und verfügbare Versandarten ergeben sich aus den Versandinformationen und der Bestellübersicht.

(4) Maßgeblich sind die beim jeweiligen Produkt angegebenen Lieferzeiten. Bei erst nach Bestellung hergestellten oder veredelten Produkten umfassen diese Angaben den dort bezeichneten Produktions- und Versandzeitraum. Eine allgemeine sofortige Versandfertigkeit wird nicht zugesagt. Für Einrichtungspakete gelten die gesondert vereinbarten Bearbeitungszeiten nach Ziffer 12.

5. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

6. Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

7. Haftung

(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in Ziffer 3 beschrieben wird.

8. Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

9. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.

(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache, die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

10. Schlussbestimmungen und Streitbeilegung

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.


Teil B – Ergänzende Partnerbedingungen für „Dein Merch Shop“

11. Zusammenarbeit und Partnerkonto

(1) Diese ergänzenden Bedingungen gelten für die Einrichtung und den Betrieb eines Partner-Shops durch House of Design sowie die vereinbarte Partnervergütung. Abweichende individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

(2) Der Partner benennt einen berechtigten Ansprechpartner und stellt die für die Einrichtung und Abrechnung erforderlichen Angaben bereit. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Bei Anzeichen eines unbefugten Zugriffs informiert der Partner House of Design unverzüglich.

(3) Der Erwerb eines Einrichtungspakets führt nicht automatisch zur Veröffentlichung eines Shops oder zur Freischaltung einer eigenen Domain. Die Zuordnung des Partnerkontos, die Einrichtung und die Freigabe erfolgen im vereinbarten Ablauf.

(4) Das Partnerkonto bietet Informationen zu den zugeordneten Verkäufen und Vergütungen. Die Anzeige ist eine laufende Übersicht und kann sich insbesondere durch Zahlungen, Erstattungen und Abrechnungskorrekturen ändern. Eine Anzeige als ausgezahlt ersetzt nicht die tatsächliche Überweisung.

12. Einrichtungspakete und Freigabe

(1) Der Umfang des gebuchten Pakets ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung. Die Paketgrenzen betragen derzeit bei STARTER bis zu 5 Produkte, bei TEAM bis zu 10 Produkte und bei PRO bis zu 25 Produkte. Die Einrichtungsleistung umfasst die dort ausdrücklich aufgeführten Banner, Produktansichten und weiteren Leistungen.

(2) Bei geeigneten Artikeln werden verfügbare Hersteller-Größentabellen in allen Paketen hinterlegt. Eine Neuerstellung fehlender Herstellerangaben ist nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet.

Als ein Produkt zählt ein Grundartikel mit einem festgelegten Motiv oder einer festgelegten Motivkombination. Verfügbare Größen und Farben sind Varianten desselben Produkts. Bedruckte Vorder- und Rückseite sowie mehrere Produktbilder zählen gemeinsam als ein Produkt.

Ein zusätzlich separat angebotenes Design zählt als weiteres Produkt. Unterschiedliche Grundartikel, beispielsweise T-Shirt und Hoodie, zählen auch bei gleichem Motiv als jeweils eigene Produkte. Der Umfang der enthaltenen Produktansichten richtet sich nach dem gebuchten Paket.

(3) Der Partner stellt die vereinbarten Logos, Motive, Angaben und erforderlichen Nutzungsrechte bereit. Wir prüfen die gelieferten Druckdaten auf grundsätzliche technische Eignung für die geplante Produktion und weisen auf erkennbare Probleme hin. Eine rechtliche Marken- oder Urheberrechtsprüfung ist damit nicht verbunden.

(4) Bearbeitungsbeginn und Fertigstellungstermin werden abgestimmt. Erforderliche Mitwirkungen des Partners, ausstehende Zahlungen und die Regeln zum Widerruf bei Verbrauchern sind dabei zu berücksichtigen. Verzögerungen durch fehlende erforderliche Unterlagen werden dem Partner mitgeteilt und die Termine entsprechend neu abgestimmt.

(5) Der Partner erhält eine geschützte Vorschau. Im Paket enthalten ist eine gemeinsame Korrekturrunde innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Der Partner übermittelt seine Änderungswünsche möglichst gesammelt. Die Beseitigung von Mängeln gehört nicht zu einer kostenpflichtigen Zusatzkorrektur.

(6) Die Veröffentlichung erfolgt nach ausdrücklicher Freigabe des Partners. Schweigen gilt nicht als Freigabe. Die Freigabe bestätigt die abgestimmte Gestaltung; gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.

13. Sortiment und zusätzliche Leistungen

(1) Das Sortiment kann nach Abstimmung um weitere Produkte erweitert werden. Zusätzliche Produktanlagen, neue Motive, weitere Ansichten, zusätzliche Gestaltungsarbeiten und laufende Betreuung werden nur aufgrund eines vorab vereinbarten Leistungsumfangs und Preises erbracht. Durch die bloße Übersendung einer Idee entsteht kein kostenpflichtiger Zusatzauftrag.

(2) Produktauswahl, Veredelungsverfahren und Beschaffungsmöglichkeiten werden im Einzelfall geprüft. Neben Druck sind je nach Produkt insbesondere Stickerei und Lasergravur möglich. Die allgemeine Darstellung eines breiten Sortiments ist keine Zusage, jedes gewünschte Produkt oder Verfahren liefern zu können.

(3) Wird ein Artikel dauerhaft nicht mehr beschaffbar, informieren wir den Partner und stimmen eine Alternative oder die Entfernung aus dem Sortiment ab. Für bereits angenommene Kundenbestellungen gelten die vereinbarten Leistungen und die gesetzlichen Rechte.

14. Verkaufspreise, Basispreise und Mengenstaffeln

(1) Im vereinbarten Margenmodell kann der Partner innerhalb der im Partnerbereich angebotenen und vereinbarten Möglichkeiten die Verkaufspreise seiner Produkte festlegen. Der Partnerbereich stellt den maßgeblichen Netto-Basispreis sowie die daraus errechnete voraussichtliche Nettovergütung dar. Der Netto-Basispreis bezeichnet den für die Vergütungsberechnung vereinbarten Anteil von House of Design.

(2) Optionale Mengenstaffeln können im freigegebenen Rahmen aktiviert, deaktiviert oder angepasst werden. Angezeigte Vorschläge werden erst nach wirksamer Speicherung übernommen. Maßgeblich für die Kundenbestellung ist der im Bestellablauf ausgewiesene Preis.

(3) Für jede Bestellung wird die bei Bestellung geltende Preis- und Vergütungsgrundlage zugrunde gelegt. Spätere Preisänderungen verändern die Vergütung bereits abgeschlossener Bestellungen nicht rückwirkend.

(4) Änderungen der für den Partner vereinbarten Basispreise werden vor ihrer Anwendung auf zukünftige Bestellungen abgestimmt und in Textform dokumentiert. Diese Bedingungen begründen kein unbegrenztes einseitiges Recht zur Änderung bereits vereinbarter Preise.

(5) Von House of Design finanzierte Gutscheine und Rabattaktionen mindern die vereinbarte Partnervergütung nicht. Soll der Partner eine Aktion ganz oder teilweise mitfinanzieren, werden seine Beteiligung und die Auswirkung auf die Vergütung vorab vereinbart.

Ohne eine solche Vereinbarung trägt House of Design die von ihm gewährte zusätzliche Vergünstigung. Im Margenmodell dürfen die vom Partner festgelegten Nettoverkaufspreise einschließlich partnerfinanzierter Rabatte den für die jeweilige Menge geltenden Netto-Basispreis nicht unterschreiten.

15. Berechnung der Partnervergütung

(1) Das für den Partner geltende Vergütungsmodell wird vor Freischaltung vereinbart.

Im Margenmodell ergibt sich die Nettovergütung je Stück aus dem Nettoverkaufspreis abzüglich des für die bestellte Menge vereinbarten Netto-Basispreises je Stück; der Betrag wird mit der vergütungsfähigen Stückzahl multipliziert.

Bei einem ausdrücklich vereinbarten Prozentmodell gilt stattdessen der vereinbarte Prozentsatz auf den vergütungsfähigen Nettowarenwert. Beide Modelle werden nicht automatisch addiert.

Bei ausschließlich von House of Design finanzierten zusätzlichen Rabatten bleibt die Vergütung auf Grundlage des Preises vor diesem Rabatt erhalten; bei gemeinsam finanzierten Aktionen gilt die vorab vereinbarte Kostenverteilung nach Ziffer 14.

(2) Versandkosten, Umsatzsteuer auf den Warenverkauf und separat berechnete Einrichtungs- oder Zusatzleistungen gehören nicht zur Vergütungsgrundlage, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Mengenpreise und vereinbarte Rabatte werden entsprechend der gespeicherten Preisgrundlage berücksichtigt.

(3) Vergütungsfähig sind tatsächlich bezahlte, dem Partner zugeordnete Warenverkäufe. Unbezahlte, fehlgeschlagene oder vollständig stornierte Bestellungen begründen keine Vergütung.

Bei Rückerstattungen wird die ursprünglich zugeordnete Vergütung im Verhältnis des erstatteten Nettowarenwerts angepasst; bei vollständiger Erstattung entfällt sie.

(4) Korrekturen nach einer Abrechnung werden nachvollziehbar ausgewiesen. Eine Verrechnung mit späteren Vergütungen setzt eine bestehende Gegenforderung voraus; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Bereits erstellte Abrechnungsbelege werden nicht stillschweigend überschrieben.

(5) Eine bestimmte Anzahl von Verkäufen oder ein bestimmter Umsatz oder Gewinn wird nicht zugesagt.

16. Abrechnung und Auszahlung

(1) Die Partnervergütung wird quartalsweise nach Ablauf des jeweiligen Kalenderquartals abgerechnet. Abrechnung und Auszahlung erfolgen innerhalb von zehn Kalendertagen nach Quartalsende. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf das vom Partner mitgeteilte Konto.

(2) Der Partner stellt die erforderlichen Abrechnungs- und Bankdaten bereit. Bestehen Unklarheiten, informieren wir ihn konkret über die fehlenden Angaben oder den Klärungsbedarf. Unstreitige, abrechnungsfähige Beträge werden nicht allein wegen anderer strittiger Positionen zurückgehalten.

(3) Die Vergütung wird zunächst netto berechnet. Eine auf die Partnerleistung tatsächlich anfallende Umsatzsteuer wird nur bei entsprechender steuerlicher Behandlung und ordnungsgemäßer Abrechnung zusätzlich berücksichtigt. Der auszuzahlende Gesamtbetrag ergibt sich aus dem Abrechnungsbeleg. Es wird nicht pauschal bei jedem Partner ein Umsatzsteuersatz von 19 % angesetzt.

(4) Die Umwandlung einer fälligen Vergütung in Shop-Guthaben erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung. Sie ersetzt keine erforderliche steuerliche Abrechnung. Eine automatische Überweisung wird durch die Anzeige im Partnerkonto nicht ausgelöst.

17. Abrechnungsdaten und Gutschriftverfahren

(1) Der Partner teilt seinen rechtlichen Namen, seine vollständige Anschrift, sein Sitzland, seinen zutreffenden steuerlichen Status und die für die konkrete Abrechnung erforderlichen steuerlichen Kennzeichen mit. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Eine persönliche steuerliche Identifikationsnummer wird nicht pauschal verlangt.

(2) Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und der Partner dem Verfahren vorab ausdrücklich zustimmt, rechnet House of Design über die Partnerleistungen durch Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinn ab. Dabei stellt House of Design als Leistungsempfänger den Abrechnungsbeleg für die Leistung des Partners aus. Die Gutschrift ist kein Rückzahlungsbeleg für einen Warenkauf.

(3) Für bereits ordnungsgemäß per Gutschrift abgerechnete Leistungen stellt der Partner keine zusätzliche Rechnung aus. Er prüft die erhaltenen Belege und teilt erkennbare Fehler mit. Das gesetzliche Widerspruchsrecht gegen eine Gutschrift bleibt bestehen.

Widerspricht der Partner, klären die Parteien die erforderliche Korrektur und weitere Abrechnung; ein berechtigter Vergütungsanspruch entfällt dadurch nicht.

(4) Eine elektronische Übermittlung wird gesondert vereinbart, soweit eine Zustimmung erforderlich ist. Gesetzliche Anforderungen an Rechnungsformat, Pflichtangaben und Aufbewahrung bleiben unberührt. Eine einfache PDF-Datei ersetzt keine erforderliche strukturierte E-Rechnung.

(5) Bei ungeklärtem Steuerstatus, ausländischen Partnern oder Änderungen des Rechtsträgers wird die steuerliche Behandlung vor der Belegerstellung individuell geklärt. Eine gültige USt-IdNr. allein begründet keine pauschale Freigabe für jede steuerliche Behandlung.

18. Logos, Motive und Nutzungsrechte

(1) Der Partner stellt nur Inhalte bereit, die er für die vereinbarten Zwecke verwenden und zur Nutzung überlassen darf. Dies betrifft insbesondere Marken, Logos, Bilder, Namen und gegebenenfalls Rechte abgebildeter Personen.

(2) Der Partner räumt House of Design für die Vertragsdauer die einfachen Nutzungsrechte ein, die zur Einrichtung und Darstellung des Shops, Erstellung der vereinbarten Produktansichten, Herstellung beziehungsweise Veredelung und zum Verkauf der beauftragten Merch-Produkte erforderlich sind.

Beauftragte Dienstleister dürfen die Inhalte nur im hierfür erforderlichen Umfang verwenden. Rechte zur Abwicklung bereits angenommener Bestellungen bleiben nach Vertragsende insoweit bestehen.

(3) Eine Nutzung der Partnerinhalte für davon unabhängige Werbekampagnen oder Referenzwerbung wird gesondert abgestimmt. Die öffentliche Aufnahme in ein Partner-Shop-Verzeichnis richtet sich zusätzlich nach der vereinbarten Sichtbarkeit.

(4) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Partner an den für ihn erstellten fertigen Bannern und Produktbildern ein einfaches Nutzungsrecht zur Darstellung seines Merch-Shops und zu dessen Bewerbung auf seiner eigenen Website, in sozialen Medien sowie in Drucksachen.

Die Herausgabe bearbeitbarer Quelldateien und Produktionsdateien sowie die Nutzung der von House of Design erstellten Gestaltungen zur Herstellung von Produkten durch andere Anbieter sind nur bei gesonderter Vereinbarung enthalten.

Rechte des Partners an seinen selbst bereitgestellten Logos und Motiven bleiben unberührt; deren anderweitige Nutzung wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

(5) Werden konkrete Rechtsverletzungen geltend gemacht, stimmen wir die Klärung mit dem Partner ab. Gesetzliche Haftungs- und Schadensersatzregeln bleiben maßgeblich; eine verschuldensunabhängige pauschale Freistellung wird hierdurch nicht vereinbart.

19. Sichtbarkeit und technische Bereitstellung

(1) Der Partner-Shop wird zentral über die WordPress- und WooCommerce-Installation von House of Design betrieben. Das Einrichtungspaket beinhaltet keine eigenständige WordPress-Installation und keinen Anspruch auf Administratorzugriff auf das zentrale System.

(2) Der Partner kann im vereinbarten technischen Rahmen einen öffentlichen oder zugangsgeschützten Shop wählen. Die vereinbarte Schutzart wird bei Einrichtung festgehalten.

Ein lediglich nicht im Verzeichnis verlinkter Shop gilt nicht als zugangsgeschützt. Die Aufnahme in die öffentliche Shop-Übersicht erfolgt entsprechend der Freigabe des Partners.

(3) House of Design betreibt und wartet die vereinbarte technische Umgebung. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit mit geringer Beeinträchtigung durchgeführt. Ein bestimmter Verfügbarkeitsprozentsatz oder besondere Reaktionszeiten gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Gesetzliche Leistungs-, Mängel- und Haftungsrechte bleiben unberührt.

(4) Bei konkreten Sicherheitsvorfällen, rechtswidrigen Inhalten oder erheblichen Vertragsverstößen können betroffene Funktionen vorübergehend eingeschränkt werden, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

Der Partner wird über Grund und Umfang informiert; soweit möglich wird ihm vorher Gelegenheit zur Abhilfe gegeben.

20. Eigene Domain oder Subdomain

(1) Jeder Partner-Shop erhält zunächst eine Shop-Adresse auf der Merch-Plattform.

Ab dem Paket TEAM kann die Einrichtung einer eigenen Domain oder Subdomain ausdrücklich hinzugebucht werden. Der derzeit angebotene Einrichtungspreis beträgt einmalig 99 Euro einschließlich der im Angebot ausgewiesenen Umsatzsteuer; maßgeblich ist der bei Vertragsschluss ausgewiesene Preis.

Im PRO-Paket ist die Option ebenfalls gesondert zu buchen, sofern sie nicht ausdrücklich im individuellen Angebot enthalten ist.

(2) Die Einrichtung umfasst die abgestimmte technische Zuordnung zum Partner-Shop sowie Unterstützung bei DNS-Anbindung und HTTPS-Einrichtung nach Prüfung der technischen Voraussetzungen. Eine Domainregistrierung und laufende Entgelte des Domainanbieters sind darin nicht enthalten.

(3) Der Partner muss zur Nutzung der Domain berechtigt sein und die erforderlichen DNS-Änderungen selbst oder durch einen berechtigten Ansprechpartner ermöglichen. Domaininhaberschaft und der Vertrag mit dem Domainanbieter verbleiben beim Partner, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird.

(4) Der Shop wird weiterhin zentral durch House of Design betrieben. Bei Anbindung einer separaten Subdomain wird die bestehende Hauptwebsite nicht gezielt verändert; notwendige DNS-Änderungen werden zuvor abgestimmt.

SSL, Zahlungsdienstfunktionen und die technischen Wege von Warenkorb, Kasse und Anmeldung werden vor Freischaltung geprüft. Einschränkungen werden dem Partner vor Umsetzung mitgeteilt.

(5) Ist die gewünschte Anbindung technisch nicht möglich, wird ohne gesonderte Zustimmung keine kostenpflichtige Ersatzlösung umgesetzt. Für nicht erbrachte Leistungen gelten die gesetzlichen Zahlungs- und Erstattungsregeln.

(6) Bei Beendigung des Shopbetriebs wird die Zuordnung der eigenen Domain beendet. Der Partner erhält die hierfür erforderlichen Hinweise zur Anpassung seiner DNS-Einstellungen. Bereits bezahlte Einrichtung allein begründet keinen Anspruch auf einen zeitlich unbegrenzten Betrieb.

21. Laufzeit, Kündigung und Abwicklung

(1) Die Partnervereinbarung über den laufenden Shopbetrieb wird auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit geschlossen.

Für den vereinbarten laufenden Shopbetrieb berechnet House of Design keine wiederkehrenden Shopgebühren. Die einmalige Einrichtungsvergütung und ausdrücklich beauftragte kostenpflichtige Zusatzleistungen bleiben davon unberührt.

Der Partner kann den laufenden Shopbetrieb jederzeit ohne Kündigungsfrist in Textform, beispielsweise per E-Mail, kündigen. Die Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam, sofern der Partner keinen späteren Zeitpunkt nennt.

House of Design kann den laufenden Shopbetrieb mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen. Eine ordentliche Kündigung von House of Design kann frühestens nach Bereitstellung des vereinbarten Shops wirksam werden; die Pflicht zur vereinbarten Einrichtung bleibt bestehen.

(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung und sonstige zwingende Beendigungsrechte bleiben unberührt.

Eine Kündigung beendet die Annahme neuer Bestellungen nach dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt; bereits angenommene Kundenbestellungen werden ordnungsgemäß abgewickelt.

(3) Bis Vertragsende entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen und werden einschließlich berechtigter Korrekturen abgerechnet.

Offene Leistungen und etwaige Erstattungsansprüche bezüglich der Einrichtung werden nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften behandelt; eine pauschale Nichterstattbarkeit wird nicht vereinbart.

(4) Der Partner kann seine Abrechnungsunterlagen vor Abschaltung des Zugangs sichern. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Datenschutzregeln bleiben bestehen.

Der Umgang mit Gestaltungsdateien und einer möglichen Übertragung von Inhalten richtet sich nach den vereinbarten Nutzungsrechten.

22. Datenschutz und Verbraucherschutz

(1) House of Design verarbeitet die für Warenverkauf, Produktion, Versand und Abrechnung erforderlichen Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften.

Der Partner erhält nur die für seine vereinbarte Tätigkeit erforderlichen Informationen. Ein genereller Zugriff auf vollständige Kundenadressen oder Zahlungsdaten ist nicht Bestandteil des Partnerkontos.

(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die jeweils bereitgestellte Datenschutzerklärung. Soweit eine gesonderte datenschutzrechtliche Vereinbarung für zusätzliche Tätigkeiten erforderlich ist, wird diese vor Beginn der betreffenden Verarbeitung geschlossen.

(3) Handelt ein Partner bei Vertragsschluss als Verbraucher, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte. Ein Verbraucherstatus wird nicht allein durch die Bezeichnung „Partner“ ausgeschlossen.

Für Dienstleistungs-, Werkleistungs- und gegebenenfalls digitale Leistungsbestandteile sind die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen maßgeblich.

(4) Ein vorzeitiger Beginn einer widerrufsfähigen entgeltlichen Dienstleistung erfolgt nur aufgrund der erforderlichen ausdrücklichen Erklärung des Verbrauchers und nach ordnungsgemäßer Belehrung.

Der Beginn allein lässt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen nicht erlöschen. Die erforderlichen Informationen und Erklärungen werden gesondert im Bestellablauf bereitgestellt.